Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

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Das Schweizer Gesellschaftsrecht regelt die Rechtsform, Direktiven und Normen der Unternehmung. Wenn sich Individuen in einer Personenvereinigung verbinden, tritt dieses Gesellschaftsrecht in Kraft. Bei Ihrer Firmengründung begleiten wir Sie intensiv und helfen Ihnen unkompliziert, die Bundesgesetze und Rechtsquellen einzuhalten.

 

  • Erstellen von Gründungsurkunden, Statuten und Verträgen
  • Aufbereiten von Dokumenten in Bezug auf die Eintragung im Handelsregister
  • Beratung bei Liquidationen und Sanierungen
  • Risikobeurteilungen und Analysen